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Mit dem Bus sicher ans Ziel! – Reisesicherheit bei Stanglmeier

12. Dezember 2017 in Allgemein, Busreisen
Mit dem Bus sicher ans Ziel! – Reisesicherheit bei Stanglmeier

Bei der Strecke und Dauer, die unsere Busse „auf Achse“ sind, hat das Thema Sicherheit natürlich oberste Priorität.

Die Vorbereitungen

Mit vielen Busreisen, Charterfahrten und als Partner des öffentlichen Nahverkehrs legen die Stanglmeier-Busse jährlich ca. 7 Millionen Kilometer zurück. Das ist doch einiges! Deshalb zeigen wir Ihnen hier auf, auf welche Punkte wir insbesondere bei unseren Fahrzeugen und Fahrer/innen achten. Viele Vorschriften – und vor allem deutlich stärkere als im Autoverkehr –sorgen dafür, dass die Fahrzeugsicherheit kontinuierlich überprüft und dementsprechend aktuell gehalten wird. Dass sich das auszahlt, beweist auch die Statistik jedes Jahr aufs Neue: Von insgesamt 3.459 Todesopfern in Deutschlands Straßenverkehr 2015 waren davon 5 Personen im Bus unterwegs. In unserer hauseigenen Werkstatt, der Nutzfahrzeuge Service Center GmbH, sorgen wir tagtäglich mit einem Mitarbeiterstab von 15 Mechanikern und Mechatronikern dafür, dass alle Fahrzeuge immer hervorragend gewartet und top in Schuss sind. Übrigens sind wir darin so gut, dass wir Aufträge von Firmen aus der ganzen Region bekommen. So steht schon auch mal der eine oder andere Lkw bei uns auf der Hebebühne. Und was machen die dann da?

Die moderne Bustechnik entspricht sehr hohen Anforderungen an die Sicherheit im Verkehr:

  • Einmal im Jahr werden die Kraftomnibusse komplett technisch durchgecheckt (TÜV-Hauptuntersuchung)
  • Alle 3 Monate gibt es eine zusätzliche umfassende Sicherheitsprüfung, in der z.B. alle Bremssysteme geprüft werden müssen. ABS (Anti-Blockier-System; sorgt für Brems- und Lenkstabilität), ASR (Anti-Schlupf-Regelung; optimiert die Aufrechterhaltung der Seitenführung = Querstabilität)
  • Tempobegrenzung auf max. 100 km/h ist seit 1994 vorgeschrieben
  • Seit 2015 sind Spurassistenten eingebaut, die den Spurwechsel kontrollieren und mittels Warnsignal dafür sorgen, dass der Fahrer das Fahrzeug auf Spur hält
  • Bei den neu gebauten Bussen gibt es seit 2015 außerdem einen Notbrems-Assistenten (AEBS), der im Notfall das Fahrzeug automatisch abbremst und ebenfalls vorgeschrieben ist
  • Überprüfung der Fahrtenschreiber alle 2 Jahre

  Was muss an Bord der Busse sein, um den Anforderungen zu entsprechen:

  • Brandmelder in Motorraum
  • Mindestens ein Feuerlöscher muss an Bord sein, bei Doppelstockbussen mindestens zwei. Auch die Feuerlöscher werden jährlich gewartet
  • Sicherheitsgurte sind seit 1999 Pflichtausstattung im Gelegenheitsverkehr

  Fahrzeug, Technik und Ausstattung sind der eine Teil, die bei einer Busfahrt zum Tragen kommen. Der andere – genau so wichtige Part – ist der Faktor Mensch. Jeder Bus braucht eine/n Fahrer/in, die natürlich ebenso mit dem Thema Sicherheit vertraut sein müssen und dafür entsprechende Schulungen und Fortbildungen erhalten. So werden alle Busfahrer/innen, die in bei der Firma Stanglmeier angestellt sind, bereits im Bewerbungsgespräch darauf hingewiesen, dass immer „Safety First“ gilt. Es ist Teil unserer Philosophie, dass „sicher ankommen“ oberste Priorität hat. Das heißt: wir nehmen verkehrsbedingte Verspätungen in Kauf. Außerdem setzen wir bei allen Fahrern/Fahrerinnen einen fahrgastfreundlichen und vorausschauenden Fahrstil voraus und unterstützen diesen.

Was ist bei Busfahrer/innen wichtig:

  • Fahrerlaubnis Klasse D, die alle 5 Jahre verlängert werden muss – was nur unter der Voraussetzung einer Weiterbildung von 35 Stunden sowie einer ärztlichen Prüfung möglich ist
  • Ab dem 50. Lebensjahr werden zusätzliche Untersuchungen im Bereich Orientierungssinn, Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit durchgeführt
  • Es gibt gesetzlich festgelegte Lenk- und Ruhezeiten*, die mittels personenbezogenen Fahrtenschreiber aufgezeichnet und ausgewertet werden
  • Die Lenk- und Ruhezeiten werden streng kontrolliert und jeder Fahrer ist verpflichtet, für 28 Tage einen lückenlosen Fahrzeitennachweis vorlegen zu können
  • Die Bußgelder ergeben sich aus dem Buß- und Verwarngeldkatalog zum Fahrpersonalrecht und richten sich in ihrer Höhe danach, wie lange die Überschreitung der Lenkzeit etc. gewesen ist. Bei Vorsatz wird der Bußgeldsatz verdoppelt
* Gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und RuhezeitenInnerhalb von 2 Wochen darf eine Gesamtfahrzeit von 90 Stunden nicht überschritten werdenPro Woche beträgt die Höchstlenkzeit 56 StundenZweimal pro Woche dürfen höchstens 10 Stunden pro Tag gefahren werden, ansonsten 9 StundenNach spätestens 4,5 Stunden muss eine Pause von 45 Minuten eingelegt werden, wobei diese gesplittet werden kannPro Tag hat ein/e Busfahrer/in zwischen 9 und 12 Stunden Ruhezeit, pro Woche zusammenhängend 45 StundenDie Wöchentliche Ruhezeit kann alle zwei Wochen auf 24 Stunden verkürzt werden, wenn dann aber ein entsprechender Ausgleich erfolgtDie tägliche Ruhezeit sowie die verkürzte Wochenruhezeit dürfen im Fahrzeug verbracht werden, wenn dort eine Schlafkabine vorhanden ist. Die reguläre Wochenruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden
Kategorien: AllgemeinBusreisen

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